Unsere Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus

 

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter hat Priorität. Die Räume unserer Kanzlei sind derart großzügig, dass wir weiterhin wie gewohnt für Sie tätig sein können.Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Anwalts- und Notarbereich beachten Sie daher bitte Folgendes:

 

Wir möchten den persönlichen Kontakt, den wir sehr schätzen, derzeit minimieren. In erster Linie werden wir uns daher telefonisch mit Ihnen besprechen. Rufen Sie uns einfach an. In unserer Kanzlei wollen Sie mit uns bitte die Hygiene-Empfehlungen beachten. Halten Sie mit uns daher den Mindestabstand ein, verzichten Sie auf das Händeschütteln, nutzen Sie unsere Sanitärräume, um sich die Hände zu waschen. Und bitte seien Sie pünktlich, um den Aufenthalt in unseren geschlossenen Räumen so kurz wie notwendig zu halten.

 

Bitte teilen Sie uns vorab telefonisch mit, wenn

  • Sie die für das Coronavirus typischen Krankheitssymptome aufweisen
  • Sie sich in einem Risikogebiet für dieses Virus aufgehalten haben und Sie im Falle einer unterstellten Infektion eine Ansteckungsgefahr für andere darstellen könnten
  • Sie mit einer Person Kontakt hatten, die positiv auf das Virus getestet wurde, und Sie seit dem letzten Kontakt zu dieser Person im Falle einer unterstellten Infektion eine Ansteckungsgefahr für andere darstellen könnten
  • Sie einer der Risikogruppen (ältere Mitbürger, Vorerkrankungen etc.) angehören.


Um den Betrieb der Kanzlei als systemrelevante Dienstleistungs- und Serviceeinheit möglichst aufrechtzuerhalten und Ansteckungsrisken zu minimieren, bitten wir Sie, uns von Ansteckungsgefahren, die von Ihnen ausgehen könnten, frühzeitig in Kenntnis zu setzen.

 

Unterlagen können in unseren Briefkasten am Eingang eingeworfen werden.

Notarielle Tätigkeit:

Wir können weiterhin in vollem Umfang für Sie unsere notarielle Tätigkeit ausüben. Das Infektionsrisiko versuchen wir dadurch zu minimieren, dass wir die Anzahl der an einer Beurkundung teilnehmenden Personen auf das Mindestmaß beschränken möchten. Bitte sehen Sie davon ab, an dem Beurkundungsvorgang nicht beteiligte Familienangehörige oder Dritte teilnehmen zu lassen. Auch Makler sollten kritisch überprüfen, ob eine Teilnahme sinnvoll ist. Grundsätzlich sind wir bereit, mit bis zu vier Personen eine Beurkundung durchzuführen. Bei größeren Personenzahlen sprechen Sie uns bitte auf unsere Möglichkeiten an.

Grundsätzlich gestattet sind auch Auswärtsbeurkunden, soweit sie im Bezirk des Amtsgericht Bremen erfolgen. Auch besteht die Möglichkeit einer Beurkundung mit so genannten vollmachtlosen Vertretern. Auch zu diesen sehr problemlosen Themen sprechen Sie uns gerne an.

 

Unsere derzeitige Erfahrung ist, dass die beteiligten Behörden trotz der dort sicher auch herrschenden Probleme mitwirken.

Anwaltliche Tätigkeit

Auch als Rechtsanwälte wollen wir in gewohnter Qualität weiter für Sie tätig sein. Von der Durchführung von Besprechungsterminen möchten wir allerdings weitestgehend Abstand nehmen. Persönliche Besprechungen sind auch häufig gar nicht erforderlich. Rufen Sie uns hierzu einfach an.

Derzeit finden unserer Erfahrung nach keine Gerichtstermine statt. Für die abgesagten Termine sind noch keine Ersatztermine anberaumt. Allerdings sind nicht alle künftigen Termine aufgehoben worden. Erkundigen Sie sich bitte bei uns zu Ihrem konkreten Termin.

 

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!